Mieten Kaufen Mietkauf

Hier finden Sie Anbieter und Informationen zum Thema:

  • Haus oder Wohnung mieten
    Das Mieten / Vermieten ist ein Dauerschuldverhältnis über eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen auf Zeit, das durch den Mietvertrag begründet wird. Die Miete ist der Preis für die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache.
    immowelt - Immobilienportal


  • Haus oder Wohnung kaufen
    Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben, werden Sie Eigentümer dieser Immobilie. Der Kaufvertrag an einem bebauten oder unbebauten Grundstück bedarf immer der notariellen Beurkundung (BGB § 313).
    Sofern Sie auf einem Grundstück ein Haus bauen lassen, wird der Werkvertrag bzw. Bauvertrag ist in der Regel ein notarieller Vertrag nicht nötig, solange es sich nicht um einen Bauträgervertrag handelt.
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  • Mietkauf
    Eine besondere Form des Immobilienerwerbs ist der Mietkauf, den meistens Wohnungsgenossenschaften anbieten. Zielgruppe sind Selbständige und junge Familien, weil hier in der Regel kein Geld für einen Sofortkauf vorhanden ist.
    Der Mietkaufvertrag beinhaltet für den künftigen Immobilienbesitzer das Recht, die Immobilie zu einem festgelegten Preis und zu einem bestimmten Termin zu kaufen. Bis zum Kauftermin ist der Immobiliennutzer Mieter dieser Immobilie. Beim späteren Kauf, werden bereits getätigte Mietzahlungen zum Teil mit dem Kaufpreis verrechnet.

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